Windräder, Bil: Pixabay.de

Hersteller im Bereich der Erneuerbaren Energien sorgen sich um die weitere Entwicklung des Marktes. Noch ist Deutschland einer der Leitmärkte und Innovationstreiber der Branche. (Bild: Pixabay.de)

"Das Ausschreibungssystem mit innovationsförderndem Wettbewerb und einer Mengensteuerung ist grundsätzlich sinnvoll. Um aber durch zunehmende Industrialisierung die Kostensenkungspotenziale zu heben, braucht es klare Marktperspektiven. Wenn das neue EEG den Heimatmarkt aber ins Risiko stellt und Entwicklungschancen kappt, dann gefährdet dies die Rolle Deutschlands als Leitmarkt für erneuerbare Energien“, sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer des VDMA-Fachverbands Power Systems zum nun vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Referentenentwurf des EEG 2016.

„Da der Referentenentwurf die vor eineinhalb Jahren gesetzlich festgelegten Ausbaupfade stark in Frage stellt, machen wir uns große Sorgen um die Bedeutung des Heimatmarktes und die Entwicklung der Hersteller von Stromerzeugungsanlagen in Deutschland."

Der VDMA-Experte fordert eine Prüfung der Entwicklung des Strombedarfs: „Die Hersteller von Erzeugungsanlagen plädieren für ein Beibehalten der zugesicherten Ausbaupfade bis eine umfassende Überprüfung des potenziellen Bedarfs von erneuerbarem Strom in den Sektoren Gebäude, Transport und Industrie erfolgt ist. In der längerfristigen Perspektive sind auch Auswirkungen des Klimaschutzplans 2050, an dem das Bundesumweltministerium arbeitet, und der mit dem Vertrag von Paris angestoßene weltweite Prozess einzubeziehen“, sagt Zelinger.

Kritisch für die Windenergie

Der Herstellerverband kritisiert das vorgeschlagene formelbasierte Verfahren für Windenergie an Land: “Der Ausbau für Windenergie an Land wird mit einer restriktiven Berechnung des Ausschreibungsvolumens stark in Frage gestellt – und dies ohne aktuell sicher zu sein, dass zum Beispiel die Klimaschutzziele für 2020 erreicht werden. Das gefährdet Investitionen und damit die Weiterentwicklung der Branche. Wir müssen den Pfad von 2.500 Megawatt netto pro Jahr beibehalten“, erläutert Zelinger.

Kritisch sieht er auch die vorgeschlagene Regelung für die Windenergie auf See: „Eine sehr rigide Marktgestaltung Anfang der 2020er-Jahre gefährdet die weitere Industrialisierung und damit die realisierbaren Kostensenkungen der Windenergie auf See“, sagt Zelinger. „Nur mit mindestens 900 Megawatt jährlich haben wir einen ausreichend großen Heimatmarkt für diesen wichtigen Schritt. Dann kann die Offshore-Windindustrie in Deutschland deutlich günstiger werden und den wachsenden Weltmarkt beliefern.“

Nach dem Referentenentwurf soll der Ausbau der Bioenergie zunächst noch von Ausschreibungen ausgenommen bleiben und durch eine Verordnung geregelt werden: „Angesichts der systemdienlichen Eigenschaften der Bioenergie ist das Ausbauziel von 100 Megawatt eigentlich zu gering. Der politisch gewollte Erhalt von Bestandsanlagen wird dadurch gefährdet. Hier braucht es ein klares politisches Signal, dass kurzfristig auch für die Bioenergie Ausschreibungen erfolgen. Im Fokus muss eine sinnvolle Ausschreibung der Modernisierung von Bestandsanlagen stehen, um den frühzeitigen Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern.“

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