Unternehmen sollten Pläne für KWK-Anlagen möglichst schnell in die Tat umsetzen 1

Die Politik will die Förderung von umweltschonenden KWK-Anlagen reduzieren. Darüber haben wir mit Diplomingenieur Thomas Winkler, Energieexperte bei Gammel Engineering, gesprochen.

Was war das ursprüngliche Ziel des Gesetzes?
Das Gesetz zur Förderung von KWK-Anlagen hat es bislang vielen Unternehmen erleichtert, selbst ein hocheffizientes dezentrales Energiesystem zu installieren. Ursprünglich sollte die Stromerzeugung durch KWK-Anlagen bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent der gesamten Nettostromerzeugung anwachsen.

Was beinhaltet die Novelle des KWK-Gesetzes?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält die frühere Wachstumsvorgabe nun nicht mehr für angemessen und spricht sich für einen moderateren Ausbau aus. Das Ausbauziel von 25 Prozent soll sich in Zukunft an der Nettostromerzeugung aus thermischen Kraftwerken orientieren, was etwa 18 Prozent der Gesamtnettostromerzeugung entspricht. Dementsprechend soll auch die Förderung für solche Anlagen zurückgehen, sodass dannhauptsächlich Projekte gefördert werden, bei denen der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird;die Förderung von Anlagen, die zur Eigenstromerzeugung genutzt werden, gilt dann nur noch für wenige Ausnahmen.

Was empfehlen Sie Unternehmen, die die Installation einer KWK-Anlage in Betracht ziehen?

Unternehmen, die die Kraft-Wärme-Kopplung nutzen wollen, um den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, sollten entsprechende Pläne möglichst schnell in die Tat umsetzen. . Das neue Gesetz wird nach derzeitigem Stand im Januar 2016 in Kraft treten. Für Anlagen, für die bestimmte Vorgaben bis zum 31.12.2015 erbracht und die bis zum 30. Juni 2016 realisiert werden, kann jedoch noch die aktuell geltende Regelung von 2012 angewendet werden.

Quelle: Gammel Engineering GmbH / ABOPR Pressedienst B.V., Büro München

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