Flashtrab SEC Plus,
Der Flashtrab SEC Plus (links) bietet Schutz für Einspeisungen mit großer Leistung und trägt die Prüfklassen I und II wie die Kombiableiter des Wettbewerbs. Die einzigartige Kombination Flashtrab SEC T1+T2 (rechts) aus separater Typ 1 Funkenstrecke und Typ 2 Varistorableiter bietet sehr guten Schutz speziell für empfindliches Equipment. (Bild: Phoenix Contact)

Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens zur Bestimmung der Prüfklasse ist die sogenannte Arbeitsprüfung. Hierbei geht es primär um die Bestimmung der Begrenzungsspannung respektive des Schutzpegels und der Stoßstrombelastbarkeit. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Arbeitsprüfung für SPDs Typ 1 und Typ 2.

Die Bestimmung des Schutzpegels UP erfolgt bei Prüfklasse I und II mit einem Stoßstrom der Impulsform (8/20 µs) und zusätzlich mit einer Stoßspannung der Impulsform (1,2/50 µs) bei SPDs, die insgesamt oder nur in einem Bauteil eine spannungsschaltende Charakteristik aufweisen. Das ist bei Funkenstrecken oder edelgasgefüllten Überspannungsableitern der Fall. SPDs mit rein spannungsbegrenzender Charakteristik – wie Varistoren oder Suppressor-Dioden – müssen nicht mit dieser Stoßspannung geprüft werden. Die Ermittlung des Nennableitstoßstroms In erfolgt bei Prüfklasse I und II mit Stoßströmen der Impulsform (8/20 µs).

Mit einem solchen Stoßstrom werden typischerweise Einkopplungen aus Schaltüberspannungen, induzierten Störungen sowie fernen Blitzeinschlägen simuliert. Wird ein SPD für die Prüfklassen I und II ausgewiesen, muss diese Prüfung nur einmal mit dem entsprechenden Scheitelwert des Stoßstroms durchgeführt werden. Bis hierher gibt es keinen Unterschied zwischen den Arbeitsprüfungen für SPDs nach Prüfklasse I und II. Für ein Typ-2-SPD ist die Arbeitsprüfung hiernach beendet. Die Differenzierung für Typ-1-SPD erfolgt im nächsten Schritt: Für die Prüfklasse I wird das SPD zusätzlich mit Stoßströmen Iimp der Impulsform (10/350 µs) geprüft. Diese Impulsform hat eine deutlich höhere Ladung als der Stoßstrom (8/20 µs) und somit auch eine deutlich höhere spezifische Energie. Sie dient zur Simulation der Belastung bei einem direkten Blitzeinschlag in die bauliche Anlage.

Jedes Typ-1-SPD ist also auch ein Typ-2-SPD, weil es die gleiche Arbeitsprüfung durchlaufen muss. Darüber hinausgehend erfolgt für Typ-1-SPDs die Prüfung mit (10/350 µs)-Impulsen zur Qualifizierung der Blitzstromtragfähigkeit. Das zusätzliche Ausweisen der Prüfklasse II stellt für einen Typ-1-Ableiter also eine redundante Information dar und keine zusätzliche Produkteigenschaft. Zieht man die Anforderungen aus dem Blitzschutzzonenkonzept heran, ist das auch durchaus sinnvoll. Jedes SPD am Gebäudeeintritt muss Stoßströme der Impulsform (8/20 µs) beherrschen – aber nur wenige müssen zusätzlich auch direkte Blitzströme der Impulsform (10/350 µs) ableiten können.

Der SPD-Typ muss auf dem Gehäuse aufgebracht oder dauerhaft am SPD angebracht werden. Die Kennzeichnung erfolgt durch den Text Typ 1 oder Typ 2, alternativ durch ein Symbol T1 oder T2 mit quadratischer Umrandung – jeweils in Kombination mit dem Scheitelwert in Kiloampere für Iimp (Typ 1) oder In (Typ 2). Darüber hinaus gibt es keine normative Festlegung zur Bezeichnung. So kann dieses SPD vom Hersteller in der Dokumentation als Typ 1+2, Typ 1/2 oder Typ 1&2 bezeichnet werden. Das kann allerdings leicht zu Fehlinterpretationen bezüglich der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des SPDs führen.

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