Kleine WKA können in netzfernen Regionen in einem so genannten Inselnetz einen Teil der Stromversorgung übernehmen. Um in Schwachwindzeiten ausreichend Energie zur Verfügung zu haben, werden die Windräder in Verbindung mit anderen Energiequellen, wie Photovoltaik, Wasserkraft oder Dieselaggregat, zu sogenannten Hybridsystemen zusammengefasst und mit einer Batterie als Speicher kombiniert.

Je nach Auslegung können diese Inselnetze mit Gleich- oder Wechselstrom betrieben werden. In Deutschland und Mitteleuropa sind solche Systeme beispielsweise in Gartenlauben ohne Stromanschluss interessant. In Ländern mit schlecht ausgebauten Stromnetzen aber sind Insellösungen vor allem bei der Elektrifizierung netzferner, entlegener Gebiete stark nachgefragt.

Hier kann es nur so zum Aufbau einer zukunftssicheren und flexiblen Stromversorgung kommen. Wie Rüdiger Braun aus Nauroth in diesem Zusammenhang erklärte können die von ihm angebotene Inselwechselrichter und Systemmanager zu einer autarken Energieversorgung ausgebaut werden.

Fehlende Genehmigungspraxis

Wer hierzulande Kleinwindanlagen plant, bekommt es als erstes mit einer uneinheitlichen Genehmigungspraxis zu tun. Die Bundesländer haben keine gemeinsame Regelung gefunden und in den örtlichen Baubehörden betreten Antragsteller häufig Neuland.

Erschwert wird die amtliche Prüfung durch fehlende Qualitätsstandards der Anlagen. Es war deshalb von unzulänglichen Genehmigungsverfahren die Rede, die aber dringend erforderlich sind, wenn kleine Windkraftanlagen eine Marktchance bekommen sollen.

In diesem Zusammenhang wird sehr stark der Entwurf eines pragmatischen Leitfadens diskutiert. Dieser wird zum Beispiel von kommunalen Entscheidungsträgern immer wieder gefordert. Darin müssten dann Hinweise und Kriterien zur Zulässigkeit von kleinen WKA stehen.

Die Anlagenhersteller fordern ohnehin eine Freistellung von Baugenehmigungen von Anlagen bis zu einer Höhe von 10 oder 15 Meter. Die Genehmigung sollte durch eine Bauanzeige und nicht durch eine Baugenehmigung erteilt werden können.

Außerdem werden klare Regelungen gefordert, bis zu welcher Leistung KWEA ohne weiteres ans Hausnetz angeschlossen werden können, ohne dass eine Genehmigung vom EVU eingeholt werden muss. In diesem Zusammenhang wurde von einem großen Energieversorger berichtet, dessen Mitarbeiter eigenmächtig kleine Windkraftanlagen abgeschaltet und vom Netz genommen haben sollen.

Deshalb die Forderung, dass die Eigennutzung vom selbst hergestellten Strom wie bei der Photovoltaik bevorzugt wird, wie es in der EEG-Novelle vorgesehen ist. Um jedoch ein Mindestmaß an Qualität und Betriebssicherheit zu gewährleisten, müssen die Anlagen auch allgemein anerkannte Richtlinien erfüllen.

Großbritannien hat hier ein im Prinzip beispielhaftes vereinfachtes Zertifizierungsverfahren vorgelegt. Dieses fordert zum Beispiel einen Performance-Test, eine definierte Schallmessung, einen Sicherheitstest und ganz wichtig auch einen der die Dauerhaftigkeit der Anlagen überprüft und belegt.

Der Bundesverband  Kleinwindanlagen setzt sich zudem für eine einheitliche Vermessung der Leistungskurve ein. In dieser soll zwischen den Windgeschwindigkeiten vier Meter pro Sekunde und sieben Meter pro Sekunde die Leistung alle 0,1 Meter pro Sekunde angegeben. Damit können Erträge bei vorhandenen Windmessdaten an einem Standort gut vorhergesagt werden.

Sie möchten gerne weiterlesen?