Charta digitale Grundrechte,

Eine Gruppe engagierter Bürger schafft vielleicht keine digitale Grundrechtecharta, sicher aber einen Anstoss für die Industrie in Deutschland. (Bild: ssc)

Treffen sich ein Journalist, ein Internet-Aktivist und ein Politiker. Fragt der Journalist den Politiker: "Warum gibt es eigentlich keine digitale Grundrechte-Charta in der Europäischen Union?" Antwortet der Politiker: "Weil wir uns da noch nicht drangesetzt haben. Habt ihr kommende Woche Zeit? Dann können wir das mal diskutieren." So oder so ähnlich könnte die Geburtsstunde der Digitalcharta ausgesehen haben.

14 Monate später, am 01.Dezember 2016 legte "eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, denen die Gestaltung der digitalen Welt am Herzen liegt" ein Dokument vor, in dem sie digitale Grundrechte für die Europäer forderten. Die Unterstützer, wie auch die Initiatoren sind jedoch nicht irgendwelche Bürger, sondern Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Unter den Initiatoren Giovanni di Lorenzo (Zeit), Sascha Lobo, Martin Schulz (Präsident des europäischen Parlaments), Frank Riegler (Chaos Computer Clubs), Juli Zeh (Schriftstellerin) und Ulrich Wilhelm (Intendant des Bayerischen Rundfunks), um nur einige zu nennen. Dementsprechend hoch waren die Erwartungen an die Charta.

Reaktionen: Von Unterstützung bis Veriss

Was folgte war eine angeregte Debatte über den Text, aber auch über die Motivation der breit angelegten Initiative. Von"Meinungsfreiheit schützt Menschenverachtung - auch in der digitalen Welt" (Tagesspiegel), über "Aufbruch im Rückwärtsgang" (Frankfurter Allgemeine) bis hin zu "Der Entwurf ist wohl unrettbar" (golem.de), fällt das Echo teilweise bemerkenswert heftig aus. So führt Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel aus, dass die Forderung nach einer besseren Handhabe gegen Hass und Hetze im Netz zwar verständlich ist, der Entwurf jedoch in seiner ersten Form Grundrechte nicht schützt, diese dadurch sogar verkürzt würden. FAZ-Feuilleton-Redakteur Michael Hanfeld bewertet die Charta gar als "wolkig und rückständig" und führt Günther Oettinger, den EU-Kommisar für Digitales ins Feld, der die Existenzberechtigung der Charta schlicht verneint.

Eingeladen hatten die Initiatoren zu einer öffentlichen Diskussion zum Papier, das als Grundlage ausgearbeitet worden war. Abseits der harschen Kritik, macht die Initiative jedoch eines deutlich: Das Thema Digitalisierung treibt die Gesellschaft um. Und da sollten Wirtschaft und Industrie nicht fehlen.

Digitale Rechte treffen Maschinenbau

Denn wenn beispielsweise die Frage nach der Verantwortung für das Handeln Künstlicher Intelligenzen und automatisierter Maschinenprozesse gestellt wird, betrifft die Antwort nicht nur Verbraucher und Bürger. So heißt es in Artikel 8.3 (Künstliche Intelligenz): "Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultiertenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein."Eine Aussage, die nicht nur für den Robotik-Hersteller oder den Softwareentwickler künstlicher, neuronaler Netze relevant ist. Durch den Einbau intelligenter Komponenten ist auch der Ingenieur eines Sensorherstellers betroffen.

Nimmt man dazu die Aussage in der Präambel der Digitalcharta, dass technischer Fortschritt stets im Dienste der Menscheheit zu stehen hat, wird schnell klar, dass die Branche aufmerksam sein sollte, wenn es um Rechte im digitalen Raum geht. Schon aus eigenem Interesse. Denn auch wenn dieser Entwurf mit all seinen Mängeln und Kontroversen noch einen langen Weg haben dürfte, bevor er in einem legitimierten Gremium zur Abstimmung steht, so ist nun die Zeit, um diese Entwicklung mitzugestalten.

Gelegenheit zu Handeln

Auf den Messen der Maschinenbauer, wie auch bei Podiumsdiskussionen und Pressekonferenzen war dies ein Punkt der für konstroverse Diskussionen sorgte. Und damit wird klar. Wenn die Gesellschaft angesichts der zunehmenden Automatisierung beginnt über Recht, Freiheit, Eigentum und Sicherheit in einer digitalen Welt diskutiert, dann ist es an den Unternehmen und Verbänden sich in diesen Diskurs einzubringen.

Möglichkeit dazu besteht genug: Denn laut der Roadmap zur Charta, gibt es noch bis zum 31. Januar 2017 die Möglichkeit die erste Fassung zu kommentieren. Im Februar soll dann eine modifizierte, kommentierte Fassung zur Diskussion gestellt werden. Wem das alles zu wenig Anreiz ist, dem seien die folgenden Worte der Präambel mit auf den Weg gegeben: Dass nämlich "das Digitale nicht als Quelle der Angst, sondern als Chance für ein gutes Leben in einer globalen Zukunft zu erfassen" sei.

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