Der Prozess der CE-Kennzeichnung im Überblick

Der Prozess der CE-Kennzeichnung im Überblick

Die CE-Kennzeichnung bringt zum Ausdruck, dass ein Produkt sicher ist und dient somit dem Verbraucherschutz. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein Prüfsiegel, sondern lediglich um die Feststellung, dass geltende EU-Richtlinien und -Verordnungen eingehalten werden, sodass das Produkt für den europäischen Binnenmarkt zugelassen ist. Eine externe Prüfung des Produkts erfolgt nicht. Dennoch ist die Erlangung der CE-Kennzeichnung für viele Unternehmer noch immer ein Buch mit sieben Siegeln.

Um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen, müssen sich die Hersteller von Produkten erst einmal sehr ausführlich mit ihrem Produkt sowie den zugehörigen Richtlinien auf EU-Ebene auseinandersetzen. Teilweise können sogar mehrere Richtlinien anzuwenden sein. Umso wichtiger ist es daher, dass diese Recherche mit Know-how und Sachverstand erledigt wird. Wer sich dies nicht zutraut, kann sich an Spezialisten für die CE-Kennzeichnung wenden, beispielsweise an die CE-Services von Kothes. Sie kennen den gesamten Prozess der CE-Kennzeichnung und können Unternehmer dabei begleiten.

Ablauf der CE-Kennzeichnung

Wie die CE-Kennzeichnung genau abläuft, erklärt die EU in dieser PDF-Broschüre. Und auch der IBF Trickfilm, den wir Ihnen bereits vor einiger Zeit zeigten, präsentiert das Thema recht anschaulich. Insgesamt gibt es sechs Schritte, die bis zur Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt durchzuführen sind:

  1. Geltende Richtlinien und Normen identifizieren: Mehr als 20 Richtlinien bestehen, die aufzeigen, für welche Produkte eine CE-Kennzeichnung vorgenommen werden muss. Zudem bestehen in Abhängigkeit von den Richtlinien zu beachtende, harmonisierte Normen, die die Richtlinien für die Arbeit in der Praxis konkretisieren.
  2. Spezifische Bedingungen ermitteln: Ein Produkt muss den jeweiligen harmonisierten Normen vollständig entsprechen, damit die “Vermutung der Konformität” ausgesprochen werden kann. Die Normen müssen nicht herangezogen werden, stellen aber die einfachste Möglichkeit der Ermittlung der spezifischen Bedingungen dar.
  3. Ggf. Konformitätsbewertungsverfahren einschalten: Bei manchen Produkten schreibt die zutreffende Richtlinie vor, dass eine berechtigte Stelle mit dem Konformitätsbewertungsverfahren zu beauftragen ist. Diese Stellen sind im sogenannten NANDO-Verzeichnis zu finden.
  4. Produkt und seine Konformität überprüfen: Der Hersteller ist verpflichtet, zu überprüfen, ob das Produkt der EU-Gesetzgebung entspricht. Hierzu ist eine Risikobewertung durchzuführen.
  5. Technische Dokumentation bereitstellen: Zu jedem Produkt, für das die CE-Kennzeichnung erforderlich ist, sind technische Dokumente zusammenzustellen. Auf Anfrage muss diese ebenso wie die EG-Konformitätserklärung vorliegen.
  6. CE-Kennzeichnung anbringen und EG-Konformitätserklärung verfassen: Die unzerstörbare CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar und lesbar am Produkt angebracht werden. Der Hersteller erstellt selbst eine EG-Konformitätserklärung, in der er bescheinigt, dass das Produkt alle Anforderungen an die Kennzeichnung erfüllt.

Die technische Dokumentation

Im fünften Schritt erstellt der Hersteller eine technische Dokumentation. Dabei stellt sich die Frage, welche Dokumente genau hierzu zählen. Wie bereits erwähnt gehört die Konformitätserklärung zum Umfang der Dokumentation. Aber auch die folgenden Unterlagen werden dazugezählt (vgl. CE-Zeichen.de):

  • Schaltpläne
  • Konstruktionspläne
  • Bedienungsanleitung
  • Wartungsanleitung
  • Benutzerinformationen wie Geräteaufschriften oder Displayhinweise

Zudem sollten die Benutzerinformationen stets auch in den entsprechenden Fremdsprachen vorliegen, sofern das Produkt auch im Ausland vertrieben werden soll. Entsprechende Übersetzungen sind anzufertigen.

Bild: © Ryan McVay/Digital Vision/Thinkstock

Sie möchten gerne weiterlesen?