Die Baustelle wird mit Wasser benetzt, damit nur wenig Staub entsteht. -

Die Baustelle wird mit Wasser benetzt, damit nur wenig Staub entsteht. - (Bild: pixabay© Jan-Mallander)

Das Gebäude zu sprengen oder mit dem Bagger abzureißen ist aufgrund des hohen Lärms fast nicht mehr umsetzbar.

Schon heute kommen Abrissbirnen kaum noch zum Einsatz. Stattdessen muss die Abrisstechnik schonend und kontrolliert erfolgen. Ein Vorhaben, auf das sich manche Unternehmen der Branche noch nicht vorbereitet haben. Und das, obwohl die einzelnen Gebäudeteile voneinander getrennt und von Schadstoffen befreit werden müssen, bevor sie sich als Bauschutt entsorgen lassen. Viele Betriebe bieten daher auch schon eine umfassende Entsorgung an und arbeiten mit Spezialwerkzeugen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. So beschreibt es beispielhaft das Unternehmen KATI aus Berlin auf seiner Webseite unter www.kati-bau.de. Doch welche Gesetze gibt es? Und wie wirken sich diese auf die zukünftige Abrisstechnik aus?

1. Was besagt das Immissionsschutzgesetz?

Im Immissionsschutzgesetz, welches seit 2002 existiert, ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung festgehalten. Im August 2015 wurde diese geändert. Sie sieht bei Maschinen und Geräten einen zulässigen Schallleistungspegel vor, den Baufirmen bei der Ausführung des Abbruchs nicht überschreiten dürfen. Baumaschinen, die diese Grenze übertreten, dürfen Unternehmen nicht mehr einsetzen. Des Weiteren gibt es Einschränkungen in der Benutzung der Geräte. In bewohntem Baugebiet sind Maschinen aufgrund des Lärms zu bestimmten Tageszeiten nicht erlaubt, wie hier nachgelesen werden kann. Für die Abrissbranche bedeutet das, dass sie ihre alten Gerätschaften an den neuen technischen Fortschritt anpassen müssen. Zu den Maschinen, die unter die Verordnung fallen, gehören Bagger, Bauaufzüge, Bohrgeräte, Betonbrecher, Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer und andere Arbeitsgeräte einer Baustelle.

2. Was bezweckt die Umgebungslärmrichtlinie?

In Deutschland gibt es viele Vorschriften und gesetzliche Regelungen zum Thema Lärmschutz. Sie dienen dazu, die Bewohner vor zu viel Lärm zu schützen. Um den Umgebungslärm zu vermindern, hat die Europäische Union im Jahr 2002 eine Richtlinie zum Lärmschutz herausgegeben. Diese wurde 2006 in das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen und umfasst die Paragrafen 47a bis 47f. Sie sieht vor, dass in bebauten Gebieten belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche, die unter anderem von industriellen Tätigkeiten wie dem Abriss von Gebäuden stammen, untersagt sind. Der Baulärm ist auch durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm geregelt. Die Messungen erfolgen durch das Bundesministerium für Justiz und dem Verbraucherschutz. Der Schallleistungspegel darf laut Bund in industriellen und gewerblichen Gebieten 65 dB nicht übersteigen.

3. Wie sieht es mit Bau- und Abbruchabfällen aus?

Auch das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen ist gesetzlich geregelt. Dazu zählen unter anderem Beton, Ziegel, Holz, Kunststoff, Metalle, Dämmmaterial, Asbest, Baustoffe auf Gipsbasis, Steine, Baggergut und Kohlenteer. Einige Abbruchabfälle sind belastet und haben schädliche Stoffe, die sich nur gesondert entsorgen lassen. Der Bauschutt muss getrennt werden. Dämmmaterial wie Kunststoffschaum gehört in eine andere Abfallklasse als Beton. Unternehmen müssen den Bauabfall sortieren und Gemische, die noch verwertbar sind, in die Deponien bringen. Gefährliche Abrissstoffe sind überwachungsbedürftig und für die Entsorgung benötigt die ausführende Firma eine Genehmigung. Das Recycling des Bauabfalls kommt den Firmen in der Regel teuer zu stehen.

4. Wie sieht es mit Staubemissionen aus?

Die Baustelle wird mit Wasser benetzt, damit nur wenig Staub entsteht. -
Die Baustelle wird mit Wasser benetzt, damit nur wenig Staub entsteht. - (Bild: pixabay© Jan-Mallander)

Beim Abriss von Gebäuden entsteht Staub. Baufirmen müssen diesen so weit wie möglich vermindern. Sie stehen in der Pflicht, ausschließlich Maschinen und Abrisstechnik anzuwenden, die zur Staubbegrenzung dienen und möglichst emissionsarm sind. Auch das Reinigen des Arbeitsbereichs durch Kehren oder Abblasen ist nicht zulässig. Sollte sich Staub ablagern, dürfen Unternehmen diesen nur in einem saugenden Verfahren oder mit einem speziellen Entstauber entfernen. Nach dem Abriss ist der Transport von Bauschutt ausschließlich in einem geschlossenen oder zumindest abgedeckten Fahrzeug erlaubt. Des Weiteren ist auch die Zerkleinerung des Bauschutts gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen diesen möglichst großzügig verkleinern, damit keine große Staubbindung entsteht. Wird ein Gebäude gesprengt, so muss dieses mit Wasser permanent befeuchtet werden. Alle Baugeräte mit Dieselmotor sollten mit einem Partikelfilter ausgestattet sein. Der Leerlauf einer Maschine ist nicht erwünscht. Das Unternehmen, das den Abriss ausführt, ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung der Bauvorschriften und Genehmigungen. Unter www.bgbau.de, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, gibt es eine Liste von geeigneten Maschinen und Geräten und ausführliche Informationen zu Gefahrenstoffen beim Bauen und Abtragen von Gebäuden und Gebäudeteilen.

Nachhaltige Abrisstechnik in der Zukunft

Für die Bauwirtschaft stellen die immer strenger werdenden Bau-, Emissions- und Recyclingvorschriften ein Problem dar. Der Abbruch ist unverhältnismäßig teuer, für viele Unternehmen ist es nicht mehr tragbar, fachgerecht abzureißen. Die Lösung sind digitale Abbruchprozesse, die wirtschaftlicher und umweltschonender sind. Diese ermöglichen es der Braubranche, viele Abrissfaktoren zu verbessern sowie die Fehler und Kosten zu minimieren. Software, wie das Building Information Modeling oder die Building Design Suite helfen dabei.

Forschungen für nachhaltiges Bauen und Abreißen dienen der Optimierung und fördern innovative Baulösungen. Der Staat bezuschusst mittlerweile nachhaltige Abbruchmethoden. Diese Abrissförderung lässt sich im jeweiligen Bundesland beantragen. Das kommt den Unternehmen zugute, denn bei einem ökonomischen Abbruch hängt die wirtschaftliche Durchführbarkeit stark von den regional unterschiedlichen Gesetzen und Entsorgungskosten ab. Die Technische Universität Karlsruhe hat den nachhaltigen Abbruch verschiedener Gebäude analysiert. Ihr Ergebnis zeigt, dass sich die vermehrten Kosten, die durch die Demontage von Bauelementen entstehen, durch die Gewinne des Verkaufs von wiederverwertbaren Elementen ausgleichen lassen. Wenn der Abbruch gut geplant ist, steht der Baubranche im Bereich Abriss eine positive Zukunft bevor.

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