Verwirrung mit der Verlängerung 1

Seit 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie in Kraft. Ein zum gleichen Termin geplanter Normenwechsel wurde allerdings spontan verschoben. Darüber, ob die Aktion dem Maschinenbau wirklich hilft, wird nun gestritten.

Frau hält VerkängerungskabelSeptember 2009: Ein Gerücht macht auf der Fachmesse Motek die Runde. Acht Wochen später, auf der SPS/IPC/Drives in Nürnberg, verdichten sich die Gerüchte: Der VDMA bestätigt auf seiner Pressekonferenz, dass die europäische Kommission gebeten wurde, über eine Verlängerung der Vermutungswirkung der Safety-Norm EN 954-1 zu beraten. Der nächste Sitzungstermin des Maschinenausschusses der Kommission sei Anfang Dezember 2009, davor seien alle Aussagen Spekulation. Der Verband, so ist auf Nachfrage zu vernehmen, ist durchaus einer der Betreiber dieser Verschiebung. Angefragt wurde die Verlängerung offiziell aber vom Europäischen Komitee für Normung (CEN).

F-PSEN-sg1-2_1-F1Mittlerweile ist die Phase der Unsicherheit vorbei, die Verlängerung wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die EU Kommission hat demnach entschieden, die Konformitätsvermutung für die EN 954-1 um zwei Jahre zu verlängern. Die Übergangsfrist wird nun am 31. Dezember 2011 enden. Bis zu diesem Datum können Hersteller und Betreiber von Maschinen die beiden Normen EN 954-1:1996 und EN ISO 13849-1:2008 parallel anwenden, um die Vermutungswirkung nach der Maschinenrichtlinie zu erlangen.

Juristrische Spitzfindigkeiten
Was wird da eigentlich verschoben? Was gerne falsch verstanden wird: Die neue Maschinenrichtlinie ist sehr wohl seit 29. Dezember 2009 in Kraft! Daran hat sich auch nichts geändert. Die Maschinenrichtlinie ist auch mehr als eine Empfehlung – sie hat Gesetzesrang, ist sozusagen ein europäisches Maschinengesetz, das in den EU-Staaten in nationale Gesetze umgesetzt wurde. An dieses Gesetz muss sich jeder halten, es gibt hier keine Kann-Bestimmung. Es regelt den sicheren Warenverkehr und das Inverkehrbringen von Anlagen, Maschinen und Maschinenteilen. Es regelt, dass eine Maschine so sicher sein muss, wie es der Stand der Technik eben ermöglicht.

Nun ist „Stand der Technik“ ein ziemlicher Gummibegriff. Im Falle eines Unfalles können Juristen trefflich darüber streiten, ob eine Maschine diesem entsprach oder nicht. Das Fatale: Der Maschinenhersteller muss dem Gericht beweisen, dass seine Maschine zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach dem Stand der Technik sicher war. Nicht nur die notwendigen Gutachter machen einen solchen Prozess kostspielig.

Anders sieht es aus, wenn man sich an die in der Richtlinie genannten Normen hält und das auch dokumentiert. Hier tritt dann die Konformitätsvermutung samt Beweislastumkehr in Kraft. Eine nach der Norm konstruierte Maschine gilt als dem Stand der Technik entsprechend. Im Fall der Fälle müsste bei Zweifeln der Staatsanwalt das Gegenteil beweisen. Aus Gründen der Produkthaftung ist es sinnvoll, sich an Normen zu halten. Sie sind aber nur Empfehlungen, bei denen, wenn man sie einhält, vermutet wird, das alles richtig läuft.

Alte vs. neue Norm
Mit der neuen Maschinenrichtlinie stand ein Paradigmenwechsel an. Sie gehört zu einer Reihe von europäischen Gesetzen, die dem „New Approach“ folgen. Diese Richtlinien und die mit ihnen initiierten neuen Normen verfolgen nicht mehr wie früher einen deterministischen Ansatz, sondern einen probabilistischen. Im Falle der Safety-Normen heißt das, es werden Grenzen vorgegeben, wie wahrscheinlich ein Unfall an einer Maschine durch ein Versagen der Schutzvorkehrungen sein darf – je nach Risiko und Schwere potenzieller Verletzungen. Einfache Regel: Je gefährlicher eine Maschine, desto seltener dürfen die Sicherheitseinrichtungen versagen. Nötig wurde dieses Umdenken durch den Einsatz von Computertechnik und Software. Eine starre Vorgabe, wie zu konstruieren ist, ist innovativen Lösungsansätzen eher hinderlich. Zudem wird der Eigenart von Elektronikkomponenten, auch einmal spontan auszufallen, nicht Rechnung getragen. Die neuen Normen – hier die 13849 – bieten diese Möglichkeiten. Allerdings: Um zu wissen, wie wahrscheinlich das Schutzkonzept einer Maschine versagen kann, muss man wissen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die einzelnen sicherheitsrelevanten Komponenten versagen werden.

Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Komponente fehlt, kann man für die ganze Maschine keine Berechnung vornehmen. Und solche Fälle, so die Befürworter der Verlängerung der alten Norm, hätte es noch zu oft gegeben.

Die Kritiker der Verschiebung halten das indes für ein vorgeschobenes Argument. Die Maschinenbauer hätten sich schlicht zu spät um das Thema gekümmert und seien nun von seiner Komplexität überrascht, konstatiert Harald Förster von der Firma Pilz. Seit vier Jahren sei der Termin der Umstellung bekannt gewesen, seit vier Jahren biete Pilz gut besuchte Seminare zu dem Thema an. „Sich in die neue Denkweise einzarbeiten ist schwierig, und wer damit zu spät beginnt, der tut sich natürlich schwer“ erklärt Förster, „aber die 954 ist nicht mehr Stand der Technik.“

Peter Früauf, stellvertretender Geschäftsführer des Fachverbands Elektrische Automation im VDMA, ist da anderer Meinung: „Die EN 954-1 entspricht nach wie vor dem Stand der Technik“, so Früauf, und deshalb „sollte für die Umstellung von der EN 954-1 auf die EN ISO 19849-1 eine ausreichende Übergangszeit zur Verfügung stehen. Daher unterstützt der VDMA die Verlängerung der Vermutungswirkung für die EN 954-1.“ Dass die Sachlage nicht so einfach ist, lässt sich in der offiziellen Stellungnahme des VDMA nachlesen. Zwar entspräche die 954 dem Stand der Technik, das gelte aber nicht für programmierbare Steuerungen und deren Software und auch nicht für verkettete Anlagen und integrierte Fertigungssysteme.

Fazit
Die Verlängerung der alten Norm ist ein bislang einzigartiger Vorgang. Erstmals hat es eine Interessensgruppe mit ausreichend Lobbyarbeit geschafft, die Änderung eines europäischen Gesetzes zu bewirken. So richtig sinnvoll erscheint die erreichte Fristverlängerung allerdings nicht – es gibt bereits zu viele normative Verflechtungen (siehe Interview).

„Es gibt keinen Grund, die Umstellung zu verschieben. Wer jetzt aufatmet, könnte in zwei Jahren wieder zu spät dran sein“ betont Harald Förster – und erntet Zustimmung von VDMA-Mann Peter Früauf: „Die Verlängerung bietet keine Garantie dafür, dass sich am Ende der neuen Frist nicht wieder eine Vielzahl von Stimmen meldet, die die Umstellung erneut verpasst haben.“ Dann doch lieber gleich, oder?

P1030077Expertenmeinung – Telefoninterview mit Harald Förster, Leiter Customer Support bei Pilz

„Nicht länger warten!“

Die Vermutungswirkung der EN 954-1 ist verlängert worden. Was sagen Sie dazu?
Die Norm ist nicht mehr Stand der Technik. Wir sind zwischenzeitlich schon weiter. Nicht nur Pilz, sondern die Industrie im Allgemeinen. Das ist jetzt nur eine Reaktion der Verbände, weil einige Unternehmen sich nicht genügend vorbereitet haben. Man sagt, die notwendigen Zahlen seinen noch nicht alle da, aber das ist glaube ich nicht wirklich der Grund.

Sondern?
Wer zu spät mit der Umstellung beginnt, läuft Gefahr, nicht rechtzeitig fertig zu werden. Das ist immer so.

Wem nützt die ganze Geschichte denn am ehesten?
Eigentlich niemandem. Vordergründig nützt sie den Maschinenbauern, weil sie noch einmal Aufschub kriegen. Weil sie sich mit dem Thema noch nicht auseinandersetzen müssen. Aber wirklich hilft ihnen das nicht, denn sie werden das Thema ja in zwei Jahren wieder auf dem Tisch
haben.

Sehen Sie Probleme, weil nun zwei Normen parallel gelten?
Die Verlängerung der Vermutungswirkung führt dazu, dass Konstrukteure und Entwickler verwirrt werden, weil sie denken, sie könnten sich wie bisher auf die 954 verlassen. In Wirklichkeit müssen sie aber doch etwas tun. Es ist so, dass die Verlängerung der Vermutungswirkung auf den ersten Blick eine Verschiebung darstellt. Aber in Wahrheit ist es ja auch so, dass die EN ISO 13849 dort, wo bereits C-Normen auf diese Norm verweisen, wo also schon Bezug genommen wird auf die 13849, die neue Norm sehr wohl gilt. Dort darf man sich gar nicht mehr auf die 954 beziehen. Und so müssen jene Maschinenbauer, bei denen es entsprechende C-Normen gibt, auch die 13849 einsetzen, wenn sie auf der sicheren Seite sein wollen. Selbst wenn die 954 in die Verlängerung geht.

Was empfehlen Sie Maschinenbauern, Konstrukteuren, wie sie sich jetzt verhalten sollen?
Wir empfehlen, durchgängig die neue Norm einzusetzen. Erstens, weil sie dem Stand der Technik entspricht. Zweitens, weil sie sowieso kommt. Und drittens, weil in vielen C-Normen bereits auf sie verwiesen wird. Wenn ein Unternehmen Hilfe braucht, bieten wir sie gerne an. Nicht nur mit unseren zertifizierten Sicherheitsprodukten, sondern auch mit Schulungen und Beratung. Denn Rat von Experten einzuholen ist oft wirtschaftlicher, als selbst ein Experte zu werden.

Weitere Infos: www.pilz.de

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